AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W für die Gemeinde Norstedt, über das Amt Viöl
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Norstedt, über das Amt Viöl, Viöl
- Veröffentlicht
- 11.10.2024
- Frist (Submission)
- 17.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Auftrag zur Lieferung von einem Fahrgestell für ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W für die Gemeinde Norstedt — Auftrag zur Lieferung von einem Aufbau für ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W für die Gemeinde Norstedt — Auftrag zur Lieferung von eine feuerwehrtechnische Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W für die Gemeinde Norstedt — Auftrag zur Lieferung einer Tragkraftspritze für ein TSF-W für die Gemeinde Norstedt
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Auftrag zur Lieferung von einem Fahrgestell für ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W für die Gemeinde Norstedt
- Laufzeit
- 6 Monate
Los 2 — Auftrag zur Lieferung von einem Aufbau für ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W für die Gemeinde Norstedt
- Laufzeit
- 18 Monate
Los 3 — Auftrag zur Lieferung von eine feuerwehrtechnische Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W für die Gemeinde Norstedt
- Laufzeit
- 18 Monate
Los 4 — Auftrag zur Lieferung einer Tragkraftspritze für ein TSF-W für die Gemeinde Norstedt
- Laufzeit
- 18 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie und Tourismus Schleswig, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.