AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 12:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/79b2015d-e19e-4cfb-a96c-c1a17d5e6ba4/

bonnorange AöR - Beauftragung von Reinigungsleistungen für Spielplätze, Grünflächen und Verkehrsgrün

Notice-ID: 79b2015d-e19e-4cfb-a96c-c1a17d5e6ba4 · Procedure-ID: 55ca2b02-d565-4445-b96a-58584ddb98b9

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Stammdaten

Auftraggeber
bonnorange AöR, Bonn
Veröffentlicht
27.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90610000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die öffentlichen Spielplätze, Verkehrsgrün und Grünanlagen inkl. der zu den Flächen gehörenden Wege und Plätze, sind von jeglichem Unrat / Abfall (u.a. auch z. B. Glasbruch, Kronkorken, Tabakfilter, Leergut, Fäkalien, etc.) zu säubern. In den Flächen integrierte Treppen sind bei der Reinigung grundsätzlich mit abzukehren und zu den Flächen zugehörige Abfallbehälter sind komplett zu leeren d.h., auch neben den Abfallbehälter gefallener Müll oder auch z.B. Sand ist zu entfernen. Feuerstellen sind zudem zu säubern und die Brandreste komplett (auch Holzreste + Asche) zu entsorgen.

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.01.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).