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Auftragsänderung 4: Malerarbeiten am JSG
Stadt Schleiden · Schleiden · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Malerarbeiten für die Wiederherstellung des Johannes-Sturmius Gymnasium Schleiden
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Es handelt sich um eine Auftragsänderung für Malerarbeiten zur Wiederherstellung des Johannes-Sturmius Gymnasium in Schleiden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
6 Veröffentlichungen
- 11.06.2026 Die Firma Lars Elsen hatte die offene Ausschreibung gewonnen und führt lediglich ähnliche Leistungen wie im Leistungsverzeichnis aufgeführt, aus. Eine neue Ausschreibung wäre mit Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden. Die Firma Elsen ist bereits mit seiner Baustelleneinrichtung vor Ort und kann die Arbeiten zeitgleich durchführen. Die Firma Elsen hat den Untergrund farblich, wie im LV aufgeführt, bearbeitet. Die Farben/Materialien müssen aufeinander abgestimmt werden, hier übernimmt die Firma Elsen die Gewährleistung.
- 01.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 01.06.2026 Die Firma Lars Elsen hatt die offene Ausschreibung gewonnen (Bei der beschränkten Ausschreibung zum Zeitpunkt der Hochwasserkatastrophe wurden sieben Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, lediglich drei Firmen haben ein Angebot eingereicht. Die Firma Lars Elsen hatte das wirtschaftlichste Angebot eingereicht) und führt lediglich zusätzliche Leistungen wie im Leistungsverzeichnis aufgeführt, aus. Eine neue Ausschreibung wäre mit erheblichen Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden. Durch die zeitliche Verzögerung, auch die des Gewerk Innenputz, hätten bei Folgegewerken Fristverschiebungen zur Folge, ggf. vebunden mit Behinderungsanzeigen. aktuell
- 28.05.2026 Die Firma Lars Elsen hat die beschränkte Ausschreibung gewonnen und führt lediglich zusätzliche Leistungen wie im Leistungsverzeichnis aufgeführt, aus. Eine neue Ausschreibung wäre mit erheblichen Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden. Durch die zeitliche Verzögerung hätten Folgegewerke Fristverschiebungen zur Folge, ggfl. verbunden mit Behinderungsanzeigen. Bei der beschränkten Ausschreibung zum Zeitpunkt der Hochwasserkatastrophe wurden sieben Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich drei Firmen haben ein Angebot eingereicht. Die Firma Lars Elsen hatt das wirtschaftlichste Angebot eingereicht.
- 21.05.2026 Die Firma Lars Elsen hatt die offene Ausschreibung gewonnen (bei der beschränkten Ausschreibung zum Zeitpunkt der Hochwasserkatastrophe wurden sieben Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, lediglich drei Firmen haben ein Angebot eingereicht.) und führt lediglich zusätzliche Leistungen wie im Leistungsverzeichnis aufgeführt, aus. Eine neue Ausschreibung wäre mit erheblichen Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden. Durch die zeitliche Verzögerung, auch die des Gewerkes Innenputz, hätten folgegewerke Fristverschiebungen zur Folge, ggfls. verbunden mit Behinderungsanzeigen.
- 27.04.2026 Die Firma Lars Elsen hatte die offene Ausschreibung gewonnen und führt lediglich zusätzliche Leistungen im Leistungsverhältnis aufgeführt, aus. Eine neue Ausschreibung wäre mit Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden. Durch die zeitliche Verzögerung hätten Folgegewerke (Bodenbelagsarbeiten etc.) Fristverschiebungen zur Folge, ggfls. verbunden mit Behinderungsanzeigen.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Malermeister Lars ElsenZuschlagswert 93.026 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.259 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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