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Bauauftrag EU-Oberschwelle Grüne Vergabe

Generalunternehmerleistungen Neubau AS1

Institut der Feuerwehr NRW · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Beschreibung

Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist mit einem Personalbestand von derzeit 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Durchführung eines einstufigen europaweiten Verfahrens zur Beschaffung der oben genannten Generalunternehmerleistungen zur Errichtung des Multifunktionsgebäudes AS1 in Telgte. Das Gebäude AS1 ist eines von drei neu geplanten Gebäuden auf dem Übungsgelände des Instituts der Feuerwehr NRW (IdF NRW), der sogenannten "Außenstelle" (AS) in Telgte. Die geplanten Neubaumaßnahmen auf der Außenstelle sind Teil der Gesamtmaßnahme "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" des Instituts der Feuerwehr NRW. Die GU-Leistungen umfassen alle notwendigen Ausführungsleistungen in den Hochbau- und Technikgewerken für die schlüsselfertige Errichtung des Multifunktionsgebäudes AS1 mit Werkstätten, Büros und Lehrsälen einschließlich der für den Lehr- und Übungsbetrieb erforderlichen Feuerwehrtechnik. Das nicht unterkellerte Gebäude AS1 wurde mit einer Bruttogrundfläche von rund 6.250 m2 und einem Bruttorauminhalt von rund 28.000 m3 geplant. Die Flächen verteilen sich auf das Erdgeschoss und zwei Obergeschosse. Für den Neubau des Gebäudes AS1 ist eine Sondergründung erforderlich. Die Leistungen der Sondergründung werden separat ausgeschrieben und sind nicht Teil der GU-Ausschreibung. Die Ausführung der Neubaumaßnahme AS1 ist im Zeitraum August 2025 bis März 2027 geplant. Das Gebäude AS1 soll eine Zertifizierung nach dem BNB-Standard "Silber" erhalten. Architektur: Das Multifunktionsgebäude AS1 gliedert sich in seiner Kubatur in zwei Teile. Der nördliche Teil ist eingeschossig geplant und verläuft parallel zur nordöstlichen Grundstücksgrenze der Liegenschaft. Der L-förmige süd-westliche Teil in Richtung einer bestehenden Übungshalle wird hingegen dreigeschossig ausgeführt. Beide Gebäudeteile umschließen einen Innenhof, der

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Änderungen am Verfahren

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Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

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    Korrektur durch den Auftraggeber

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Gesucht werden Generalunternehmerleistungen für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes (AS1) mit Werkstätten, Büros und Lehrsälen.

Das Gebäude soll nach dem BNB-Standard 'Silber' zertifiziert werden. Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Bauunternehmen mit entsprechenden Nachweisen und Kapazitäten für ein komplexes Bauvorhaben.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Sonstige Umwelt-Kriterien

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Es sind eine Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: - mindestens 5.000.000,00 EUR je Verstoß für Personenschäden, - mindestens 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) - mindestens 5.000.000,00 EUR für Umweltschäden - Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der AG behält sich vor, von demjenigen Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Eigenerklärung ist ausreichend. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen bzw. der Nachweis über die Aufstockung der Deckungssummen im Falle der Auftragserteilung ist eine Mindestanforderung. - Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Allgemeine Angaben zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, oder es sind auf gesondertes Verlangen die für den Hauptauftragnehmer einzureichenden Unterlagen einzureichen. Etwaige Mindestanforderungen gelten nicht für andere Unternehmen (Nachunternehmer). Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beigebracht werden, sofern hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233)/ Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236). Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung, Formblatt 233). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Formblatt "Bieterangaben" (Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der in Formblatt "Bieterangaben" geforderten Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.) Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen. - Eigenerklärung Insolvenzverfahren und Liquidation

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen. - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 6f EU VOB/A (sofern einschlägig)

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen"). Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Es ist eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse einzureichen, sofern das Unternehmen beitragspflichtig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte das Unternehmen nicht beitragspflichtig sein, ist dies in einer gesonderten Erklärung mitzuteilen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen einzureichen, sofern das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte das Finanzamt eine solche Bescheinigung nicht ausstellen, ist ein entsprechendes Mitteilungsschreiben des Finanzamtes einzureichen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, oder es sind auf gesondertes Verlangen die für den Hauptauftragnehmer einzureichenden Unterlagen einzureichen. Etwaige Mindestanforderungen gelten nicht für andere Unternehmen (Nachunternehmer). Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beigebracht werden, sofern hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233)/ Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236). Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung, Formblatt 233). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Formblatt "Bieterangaben" (Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der in Formblatt "Bieterangaben" geforderten Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.) Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen. - Allgemeine Angaben zur Eignung

  • Gesamtjahresumsatz

    Es gilt, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren ein Umsatz von mind. 20.000.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr erzielt worden sein muss. Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Die Umsatzangaben verstehen sich ohne Umsatzanteile eines ggf. beabsichtigt einzusetzenden Nachunternehmers. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Die Einreichung einer Eigenerklärung ist ausreichend. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto)

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten bis zu 7 abgeschlossenen Kalenderjahren vorgelegt werden, die folgende Unterkriterien kumulativ erfüllt: - Baukosten (ohne Baunebenkosten) mind. 10 Mio. EUR netto - General-/Totalunternehmerleistung - Neubaumaßnahme - Maßnahme mit Nachhaltigkeitsaspekten wie folgt: Anwendung und Umsetzung eines Zertifizierungs-systems für Nachhaltiges Bauen (DGNB, BNB, LEED, BREEAM oder Erreichung einer vergleichbaren Nachhaltigkeitszertifizierung). Ebenso berücksichtigt werden Referenzen, die im Jahr 2025 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurden. Das erste zurückliegende abgeschlossene Kalenderjahr ist das Jahr 2024. Maßgeblich ist, dass die rechtsgeschäftliche Abnahme der Bauleistung in den benannten Zeitkorridor fällt. Die Bauleistungen können insofern auch länger als 7 abgeschlossene Kalenderjahre zurückliegen. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Jeder Referenz ist das in Formblatt "Bieterangaben" zur Verfügung gestellte Deckblatt vorzuheften, das vom Bieter entsprechend auszufüllen ist. Das Deckblatt ist jeweils betroffen auf die einschlägige Referenzangabe auszufüllen und zusammen mit der Referenz beizubringen. Die zwingend einzureichende Referenzbeschreibung ist auf maximal drei Seiten DIN A 4 zu beschränken. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. - Geeignete (Unternehmens-)Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft betreffend vergleichbare Leistungen

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Es gilt, dass mindestens 25 Arbeitskräfte je Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigt waren. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Erklärung ist ausreichend. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal

  • Nachunternehmer-Anteil

    Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung (Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"). Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    4 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 81 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Ed. Züblin AG

Preiseinschätzung

Basierend auf 15.440 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 126.577 €
Median 374.480 €
Oberes Quartil 1.299.097 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

Stammdaten
Angebotsfrist 17.11.2025, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2025_064 71200
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Münster, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 01.08.2025
CPV-Codes (2) 45000000 · Bauleistungen
45200000 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Telgte
Laufzeit 20 Monate
Bindefrist (?) 42 Tage
Frist für Rückfragen 30.09.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 6.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 353.416 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 106.092 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Institut der Feuerwehr NRW. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Institut der Feuerwehr NRW · Münster