AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 13:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/79ddfb9e-e1bd-4d41-8b60-bf442b5832bb/

Leistungen der Technischen Ausrüstung, LPH 1 bis 9 (HLS und ELT) für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen

Notice-ID: 79ddfb9e-e1bd-4d41-8b60-bf442b5832bb · Procedure-ID: 854cf5a2-b7e5-40d8-8ad9-711123ffe672

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Villingendorf, Villingendorf
Veröffentlicht
26.08.2025
Frist (Submission)
26.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
178.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leistungen der Technischen Ausrüstung für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei Losen: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), Leistungsphasen 1- bis 9 - stufenweise - Los 1; Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5 inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude, im Bereich Elektrotechnik (ELT) Leistungsphasen 1- bis 9 - stufenweise - Los 2.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
28.10.2025
Ende
01.09.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).