AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/79dec180-a9bb-4d96-8c44-6415279047c4/

Lagerung und Aufgabe zum Versand von Informationsangeboten der VBG

Notice-ID: 79dec180-a9bb-4d96-8c44-6415279047c4 · Procedure-ID: 89a22ea3-2fdd-45c3-888b-7d85b4533f77

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
27.01.2026
Frist (Submission)
27.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63120000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die VBG hat den gesetzlichen Auftrag, den bei ihr versicherten Unternehmen Informationen zum Versicherungsschutz und zur Mitgliedschaft sowie zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung zu stellen. Die Lagerung und die Aufgabe zum Versand des gesamten Informationsangebots der VBG soll folgende Punkte beinhalten: - Lagerlogistik - Bereitstellung eines Warenwirtschaftssystems - Berichterstattung - Kommissionierung / Konfektionierung - Aufgabe zum Versand - Entsorgung Der Auftrag ist gem. § 118 Abs. 1 und 2 GWB ausschließlich geschützten Werkstätten (Behindertenwerkstätten) vorbehalten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
30.04.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
40 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).