AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 18:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/79e5a439-5263-4b7b-afd2-e5d536afc80e/

Energetische Sanierung des Wohnquartiers "Hegermühle" Am Herrensee 1-28 und Am Annatal 29-56 (1. BA)

Notice-ID: 79e5a439-5263-4b7b-afd2-e5d536afc80e · Procedure-ID: 56d1b9d4-5fd8-40bc-bd95-0209bc6cc249

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Stammdaten

Auftraggeber
Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH, Strausberg
Veröffentlicht
19.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
7.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens sind die beiden Teilprojekte "Am Herrensee 1-28 - Hof Süd" und "Am Annatal 29-56 - Hof Nord" aus dem Wohnquartier "Hegermühle" in Straußberg. Es handelt sich um 6-geschossige Plattenbauten des Typs P2 aus den Baujahren 1981 bis 1986 mit jeweils rd. 300 Wohneinheiten und einer Gesamtwohnfläche von je 16.900 qm und 17.100 qm. Bis auf wenige leerstehende Wohnungen ist das gesamte Quartier bewohnt, was eine besondere Herausforderung bei der Realisierung der Maßnahme darstellt. Das Gesamtinvestitionsvolumen der Maßnahme wird auf 59.400.000 EUR (KGR 300-500) geschätzt.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
03.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).