AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.04.2026 17:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/79ed00a7-932b-4abf-afaf-4e9d4c99ebad/

Vergabe Objektplanung Gebäude Neubau Feuerwehrhaus, Bauabschnitt 1, Gemeinde Gundelfingen

Notice-ID: 79ed00a7-932b-4abf-afaf-4e9d4c99ebad · Procedure-ID: 6ac26d26-3739-4712-974c-eb502b630d89

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Gundelfingen, Gundelfingen
Veröffentlicht
15.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
400.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das in den 1980er Jahren erbaute Feuerwehrgerätehaus in zwei Bauabschnitten neu zu errichten. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den Bauabschnitt 1 im Rahmen dessen ein Abbruch des Nebengebäudes, der Garage, des Schlauchturms und der Treppe erforderlich ist. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Integrationsplanung des Altbaus. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Zudem soll die sog. Leistungsphase 0, oder Zielfindungsphase, im Zuge dieser Vergabe beauftragt werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
20.05.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).