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Softwarepflege für Oracle Linux Premier

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz, dieser vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes · München · Bayern · Untere Bundesbehörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer Erfolgreicher Bieter
💶 Zuschlagswert 222.000 €
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 12.05.2025

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Erfolgreicher Bieter. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Softwarepflege für 91 Lizenzen Oracle Linux Premier für 36 Monate ab 31.05.2025 sowie Ex-tended Support für 32 Lizenzen Oracle Linux Premier für das Jahr 2025

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Ergänzende Informationen

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Softwarepflege für Oracle Linux Premier
  • Preis nach Wichtigkeit

    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Erfolgreicher Bieter 222.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 19 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Erfolgreicher Bieter
    Zuschlagswert 222.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 12.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 182 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 222.000 €
Median 361.336 €
Oberes Quartil 708.473 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz, dieser vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes · München

vergabestelle@dpma.de
000

222.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer BUL 48/25
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 12.05.2025
CPV-Code 72267000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche) (?)
Erfüllungsort München, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 31.05.2025 – 30.05.2028
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Erfolgreicher Bieter · '-

Auftragnehmer (?)
Erfolgreicher Bieter
Vertrag 12.05.2025

Ø Bieter in der Branche 6.6

Historischer Durchschnitt aus 60.185 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.211 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →