AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7a2052d5-8623-457c-809a-a05b7f6b5e49) · Abgerufen am 28.09.2026 12:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7a2052d5-8623-457c-809a-a05b7f6b5e49/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigungsleistungen für 8 Bundesliegenschaften in München und Pfaffenhofen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München und Sparte Wohnen - VOEK 469-25 -

Notice-ID: 7a2052d5-8623-457c-809a-a05b7f6b5e49 · Procedure-ID: a0de30b6-45a3-4a44-b66d-2f80a8bb9aa3

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
15.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90630000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
800.745 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1; Winterdienst und Grauflächenreinigung in München (eine Wohnliegenschaft Los 2; Winterdienst und Grauflächenreinigung in München (sechs Dienstliegenschaften) Los 3; Winterdienst in Pfaffenhofen a. d. Ilm (eine Wohnliegenschaft)

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2030
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Masterclean Facility Services GmbH · Wunder Service GmbH
Vertragsabschluss
13.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).