AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7a309968-2ab4-4d3c-90aa-3b0ce8bee12d) · Abgerufen am 06.09.2026 03:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7a309968-2ab4-4d3c-90aa-3b0ce8bee12d/

Rahmenvertrag für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Reinigungskräfte

Notice-ID: 7a309968-2ab4-4d3c-90aa-3b0ce8bee12d · Procedure-ID: bf41ee72-8861-44d7-8cec-3ffc17a3df36

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bruchsal, Bruchsal
Veröffentlicht
07.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Auftragsvolumen (Rahmen)
3.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Stadt Bruchsal benötigt auf Abruf flexible Krankheits- und Urlaubsvertretungen der eigenen Reinigungskräfte in stundenweiser Beauftragung. Die durchschnittlichen Jahresproduktivitätsstunden belaufen sich insgesamt auf 7350 Stunden. Ein Anspruch auf das Erreichen der Jahresstunden besteht nicht. Sie dienen als Orientierung und können sowohl mehr als auch weniger Stunden pro Jahr betragen. Höchstmenge: 9350 h

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
DieSer Dienstleistungen GmbH · Thomas Disch Gebäudereinigungsservice GmbH · Tugend Gebäudereinigungsservice
Vertragsabschluss
29.07.2026
Zuschlagsentscheidung
29.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).