AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 13:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7a3301eb-9727-4ad7-8ab1-e991e1fa7255/

Modernisierung der Märkischen Kliniken nach FTB 1 des KHZG

Notice-ID: 7a3301eb-9727-4ad7-8ab1-e991e1fa7255 · Procedure-ID: 51c009d1-90df-4921-b246-b174c4b5343a

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Stammdaten

Auftraggeber
Märkische Kliniken GmbH, Lüdenscheid
Veröffentlicht
10.03.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48814000 — Software
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Märkische Kliniken GmbH plant die Beschaffung von gemischten Dienst- und Lieferleistungen zur Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik nach Fördertatbestand 1 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV). Die einzelnen Leistungen bestehen in der Regel aus drei zusammenhängenden Bestandteilen: 1) dem Kauf bzw. der Lieferung der Software- und Hardwarekomponenten, 2) Dienstleistungen zur Einrichtung und Einführung derselben sowie 3) jährlichen Wartungs- und Lizensierungsleistungen für die betreffenden Komponenten. Die Märkische Klinik GmbH plant, eine Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik iSv. Fördertatbestand 1 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV, ohne Aufruf zum Wettbewerb entsprechend Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU, § 14 Abs.4 Nr.2 lit. b) VgV zu beschaffen. Die einzelnen Leistungen bestehen in der Regel aus drei zusammenhängenden Bestandteilen: 1) dem Kauf bzw. der Lieferung, 2) Dienstleistungen zur Einrichtung und Einführung sowie 3) jährlichen Wartungs- und Lizensierungsleistungen. Hierzu sollen folgende Leistungen der Firma Dedalus HealthCare GmbH beschafft werden: Lizenzen: o AddOn Schockraum-Protokoll: Dies ist ein Teil (eine Lizenz) des ORBIS Cockpit ZNA, welcher die in das Cockpit integrierte Erfassung der Maßnahmen im Schockraum ermöglicht. o ORBIS Fingerprint Anmeldung: Der Zugang zum System erfolgt nicht mittels eines Passwortes, sondern per Fingerabdruck. o AddOn Notaufnahmeregister-Export-Basis und AddOn Wartezimmermonitor für die Notaufnahme: Dies sind Teile (Lizenzen) des ORBIS Cockpit ZNA, das die Wartezeit der Patienten errechnet. Abonnements o ORBIS Speech REC hosted (DE/AT), Allgemeinmedizin Dienstleistungen (bezogen auf die oben genannten Lizenzen und Abonnements): o Support- und Wartung o Implementierung o Schulung o Projektmanagement 1. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV Für die Beschaffung der oben genannten Leistungen sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV erfüllt, denn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen (Dedalus HealthCare GmbH (nachfolgend auch „Dedalus“ genannt)) erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ist, unter anderem, der Fall, da es einem anderen Unternehmen aus Gründen der Interoperabilität bei proprietären Systemen technisch nahezu unmöglich ist, die geforderte Leistung zu erbringen. Die Märkische Kliniken GmbH hat als insgesamt derzeit führendes IT-System ein Krankenhausinformationssystem vom Typ ORBIS der Fa. Dedalus installiert, in welches sich die neu zu beschaffenden Teilprodukte integrieren lassen müssen, sofern die MUSS-Anforderungen der Förderrichtlinie für den Fördertatbestand 1 erfüllt werden sollen, ohne die Gesamt-IT neu aufsetzen zu müssen. Dies ist ausschließlich bei den oben genannten Leistungen der Firma Dedalus HealthCare GmbH der Fall. a) Erfüllung MUSS-Anforderungen Fördertatbestand 1: Die zu beschaffende Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik nach Fördertatbestand 1 des KHZG bzw. der Förderrichtlinie muss als förderfähiges Vorhaben gem. § 19 Abs.1 Nr.1 KHSFV die in der Förderrichtlinie genannten Muss-Kriterien vollständig erfüllen, um förderfähig zu sein (Ziff. 4.3 Abs. 2 Förderrichtlinie iVm. Ziff. 4.3.1 Abs. 4 Förderrichtlinie). Die ANBest-P-Corona als Anlage zum angekündigten Fördermittelbescheid schreiben in ihrer Ziff. 1.1 vor, dass die Zuwendung nur für den im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet werden darf. Also dürfen nur Leistungen beschafft werden, welche die Muss-Anforderungen der Förderrichtlinie vollständig und uneingeschränkt erfüllen. Nach den funktionalen Anforderungen der Ziff. 4.3.1. der Förderrichtlinie müssen förderfähige Maßnahme zur Anpassung der technischen/ informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme demnach zwingend unter anderem  die Notaufnahme grundsätzlich technisch aufrüsten und an den aktuellen Stand der Technik inklusive einer möglichst unterbrechungsfreien Übermittlung relevanter medizinischer Daten und Steuerung von Prozessen der Notfallversorgung anpassen, oder  es den Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme ermöglichen, eine digitale Eigenanamnese auf Basis von digitalen Fragebögen in der Notaufnahme vor Ort durchzuführen. Die Angaben müssen in das interne Krankenhausinformationssystem automatisch integrierbar sein, oder  den Aufbau geeigneter informationstechnischer- und kommunikationstechnischer Anwendungen zum Zwecke des telemedizinischen Austauschs zwischen Rettungsdiensten, Leitstellen und Krankenhäusern (eingeschlossen etwaige Außenstellen, zusätzliche Krankenhausstandorte, MVZs oder niedergelassene Praxen) bzw. den Austausch innerhalb des Krankenhauses sowie etwaiger vorgelagerter Leistungserbringer gewährleisten (siehe 4.3.8.). Die Märkische Kliniken GmbH beabsichtigt, in Umsetzung der zuvor genannten MUSS-Anforderungen zur Erfüllung der Vorgaben des Fördermittelgebers, die oben aufgelisteten Produkte und Leistungen der Firma Dedalus zu beschaffen. Da an dieser Stelle eine technische bedingte Zeichenbegrenzung gilt, finden Sie die Fortsetzung der Begründung unter Ziff. 2.1.4

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
10.03.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 20.03.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).