AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2024-0390 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Umgestaltung Kultushafen; Landschaftsbauarbeiten CEF-Maßnahmen (Kompensation)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Duisburg
- Veröffentlicht
- 08.07.2024
- Frist (Submission)
- 31.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Metropole Ruhr hat den Wettbewerb für die Internationale Gartenausstellung (IGA) unter der Leitfrage: "Wie wollen wir morgen leben?" für das Jahr 2027 gewonnen. Im Zuge dieser Maßnahme soll unter anderem der Kultushafen in Duisburg in Teilbereichen in einen öffentlichen Freiraum umgestaltet werden. Das Freiraumkonzept sieht einen Gewässerausbau vor, weshalb eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Diese beinhaltet als Nebenbestimmung vorlaufende Artenschutzmaßnahmen zum Schutz der an den Hafenböschungen vorkommenden Mauereidechsen. Der Kultushafen befindet sich rechtsrheinisch zwischen den Ortsteilen Hochfeld und Wanheimerort auf Höhe des Rheinkilometers 774,25. Er teilt sich die Hafeneinfahrt mit dem Südhafen. Im Norden grenzt der Kultushafen an den RheinPark. Hier verlaufen Eisenbahngleise von der rrh. gelegenen Kupferhütte kommend. Auch südlich des Hafenbeckens sind Gleise vorhanden. Am nordöstlichen Ende des Hafens mündet stirnseitig der verrohrte Dickelsbach über ein abtreppendes Auslassbauwerk in das Hafenbecken. Darüber liegend befindet sich eine derzeit noch gewerblich genutzte, gepflasterte Fläche. Die Böschungsbereiche des Kultushafens sind mit 1:1,2 bis 1:1,35 relativ steil mittels Betonwerksteinen hergestellt worden. Derzeit ist der Hafenbereich für die Öffentlichkeit unzugänglich und wird in Teilen gewerblich genutzt. Eine Erschließung mit motorisiertem Verkehr ist über die im Süden angrenzende Dachsstraße möglich. Der Baubereich im Kultushafen ist Eigentum der Stadt Duisburg, der restliche Hafenbereich gehört der Duisburger Hafen AG bzw. "Duisport". Der Platzbedarf ist ausreichend, um die Baumaßnahme uneingeschränkt umsetzen zu können.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 DAYS
- Bürgschaft
- erforderlich
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.