AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beratungs- und Konzeptionsdienstleistungen hinsichtlich innovativer Spielideen
Stammdaten
- Auftraggeber
- GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder AöR, Hamburg
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- Frist (Submission)
- 06.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79410000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 250.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Rahmen der Produktkonzeption wird ein Hauptprodukt für die GKL (alternativ NKL oder SKL) entwickelt. Der Dienstleister wird hierzu gemeinsam mit der GKL nachvollziehbare Produktideen herleiten, das Produkt ausführlich beschreiben und die konzeptionellen Entscheidungen erläutern und begründen. Zur besseren Verdeutlichung der Ideen und des Produktansatzes ist ebenso eine visuelle Darstellung einzelner Elemente im Konzept möglich. Der Dienstleister übernimmt federführend die Konzeption eines neuen, verbesserten und zukunftsfähigen Hauptprodukts und entwickelt gemeinsam mit der GKL Ansätze, leitet erfolgversprechende und innovative Ideen ab, beschreibt diese detailliert und nachvollziehbar und legt sie der GKL zur Auswahl, weiteren Bewertung und Abnahme vor. Auf der Auswahl der GKL aufbauend übernimmt der Dienstleister das Projektmanagement für die Erstellung des Produktkonzepts. Expliziter Bestandteil des Projektmanagements ist die gezielte, punktuelle Einbindung zentraler Vertriebspartner der GKL, die das Produkt später vertreiben sollen (Stakeholder-Management in Bezug auf den Vertrieb).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 24.07.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 18 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.