AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=769301) · Abgerufen am 27.09.2026 18:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7a587a1f-3afd-4307-bb0a-bca6d8ab3587/

Oberflächenabdichtung Deponieabschnitt B2_Deponie Nißma - Fremdprüfung Abschnitt B 2

Notice-ID: 7a587a1f-3afd-4307-bb0a-bca6d8ab3587 · Procedure-ID: 65bc66ec-e132-4e78-b6d9-9fd4cdadea3e

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Stammdaten

Auftraggeber
Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd-AöR Görschen, Mertendorf OT Görschen
Veröffentlicht
30.04.2025
Frist (Submission)
03.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71621000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen der Stilllegung der Deponie Nißma soll der Abschnitt B 2 mit einer Oberflächenabdichtung versehen werden. Die dazu eingereichte technische Planung aus dem Jahr 2014 wurde mit der Anordnung vom 04. Juni 2015 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bestätigt. Die vorliegenden Ausführungsunterlagen betreffen die Herstellung eines Oberflächenabdichtungssystems, das im Ergebnis einer Variantenuntersuchung als System mit einer Kunststoffdichtungsbahn und einer Wasserhaushaltsschicht konzipiert wurde. Die dazu notwendigen Leistungen der Fremdprüfung werden hier ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Beginn
21.07.2025
Ende
05.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).