AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://lbb.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPLYYDYA09/documents) · Abgerufen am 29.07.2026 23:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7a66e256-6521-4d55-b049-9e5aa2c5e1f0/

Unterhaltsreinigung in der Justizvollzugs- und Sicherheitsverwahrungsanstalt Diez

Notice-ID: 7a66e256-6521-4d55-b049-9e5aa2c5e1f0 · Procedure-ID: cb89dc7a-a1c0-4993-aa49-89fbff3b97c0

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Justiz, vertreten durch den Behördenleiter der JVA Diez Herrn leitender Regierungsdirektor Dr. Fleck, Limburger Str. 122, 65582 Diez, Diez
Veröffentlicht
17.09.2025
Frist (Submission)
20.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Unterhaltsreinigung in der Justizvollzugs- und Sicherheitsverwahrungsanstalt Diez Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist heruntergeladen werden. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).