AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 21:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7a75cf47-d261-4d86-a9a3-85c33ec46410/

Erweiterung "Bündelungsbau" Landratsamt Unterallgäu, Fachplanung Tragwerk

Notice-ID: 7a75cf47-d261-4d86-a9a3-85c33ec46410 · Procedure-ID: 63a519ac-913a-487a-8e3e-40d4cf69c144

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Unterallgäu, Mindelheim
Veröffentlicht
08.07.2025
Frist (Submission)
11.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Unterallgäu beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6) gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021 für die Erweiterung der Räumlichkeiten der Kreisverwaltung des bestehenden Landratsamts Unterallgäu in Mindelheim. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-2 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (3-6) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2026
Ende
21.12.2029

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).