AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ansiedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Soltau (AWS) - Erschließung Baugebiete Tetendorf Nr. 3 und Tetendorf Nr. 4 - Vergabe von Planungsleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ansiedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Soltau, Soltau
- Veröffentlicht
- 07.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau (§§ 41 ff. HOAI i. V. m. Anlage 12), Leistungsphasen 1 bis 9, nebst örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung - Objektplanung - Verkehrsanlagen - Straßenbau (§§ 45 ff. HOAI i. V. m. Anlage 13), Leistungsphasen 1 bis 9, nebst örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für den Norden (Tetendorf Nr. 3) sowie den Süden (Tetendorf Nr. 4) des Gebietes und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. In der zeitlichen Abfolge ist ab Leistungsphase 5 beabsichtigt, das Baugebiet Tetendorf Nr. 3 zuerst abzuschließen und im weiteren Verlauf das Baugebiet Tetendorf Nr. 4.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.