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Ausschreibung einer externen Projektsteuerung für ein Projekt zur Beschaffung und Implementierung einer neuen Finanzsoftwarelösung (ERP) für die Hansestadt Lübeck
Hansestadt Lübeck · Lübeck · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in IT & Digitalisierung →Beschreibung
Auftraggeberin ist die Hansestadt Lübeck (HL), vertreten durch den Bereich Digitalisierung, Organisation und Strategie (DOS). Die HL ist die zweitgrößte Stadt in Schleswig-Holstein mit rund 220.000 Einwohnern, auf einer Fläche von 214 km². Die aktuell eingesetzte Finanzsoftware wird als dezentrale Softwarelösung im Bereich Haushalt und Steuerung sowie im Bereich Buchhaltung und Finanzen geführt. Der Bereich IT ist ebenfalls Mitglied des Kernprojektteams, welches die Projektumsetzung mit steuert und begleitet.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die Hansestadt Lübeck sucht eine externe Projektsteuerung für die Beschaffung und Implementierung einer neuen Finanzsoftwarelösung (ERP).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis gem. Preisblatt im Angebotsformular 50 %Preis
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase: I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Der Preis wird mit 50 % bewertet, die Leistung (max. 20 Punkte) mit 50 %. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.
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Projektdurchführungskonzept 50 %Qualität
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis von Konzepten bewertet. Für jedes Konzept kann der/die Bieter/-in maximal 10 Punkte erhalten. Die Bieter/-innen müssen im Rahmen ihrer konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass die mit dem Angebot einzureichenden Konzepte auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass die Konzepte die konkrete Durchführung des Auftrages abbilden. Folgende Konzepte sind einzureichen: (1) Projektdurchführungskonzept: Das Projektdurchführungskonzept soll unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung die folgende Frage beantworten: Wie werden die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt? Hierzu soll der/die Bieter/-in im Rahmen seines/ihres Konzepts darstellen, welche besonderen Anforderungen sich aus seiner/ihrer Sicht bei der Beschaffung einer externen Projektbegleitung zur Beschaffung und Implementierung einer neuen Finanzsoftware ergeben und wie er/sie diese problemorientiert zu lösen gedenkt. Daneben erwartet die Auftraggeberin Darlegungen zur Projektorganisation für das Gesamtprojekt sowie den Ausblick auf eine genauere Darlegung der Schwerpunkte sowie des methodischen Vorgehens, die für die Leistungserfüllung notwendig sind. Zudem soll der/die Bieter/-in darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein/ihr Angebot beinhaltet und wie er/sie den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin, die im Leistungsverzeichnis näher definiert sind, umsetzen möchte. Wichtig ist hierbei, dass der/die Bieter/-in sein/ihr Vorgehen bei der Systemerstellung verständlich und zielorientiert dargelegt. Positiv wird bewertet, wenn der/die Bieter/-in die Arbeitsprozesse im Rahmen der Erstellung genau darlegt und die Hauptaufgaben zielorientiert erläutert. Honoriert wird außerdem, wenn der Bieter einen schlüssigen Vorschlag zur Organisation der Zusammenarbeit mit dem Projektteam der Hansestadt Lübeck (Vgl. hierzu Anlage 3, Leistungsverzeichnis, Kap.2.1) vorlegt. Einzureichen ist mit dem Konzept ebenfalls ein realistischer Zeitplan für die Durchführung des Projekts unter Berücksichtigung des Go-Live der neuen Lösung spätestens am 1.1.2027, welcher mit Beauftragung verbindlich wird. Hierbei ist auch die Anzahl der kalkulierten Personentage darzulegen. Positiv bewerte wird hierbei auch eine überzeugende Darstellung, wie der Bieter nach seiner Erfahrung mit den vorhandenen Zeitrisiken im Projekt umgehen wird. (2) Konzept über die Organisation des Projektteams: Im Rahmen dieses Konzeptes wird die Organisation und Zusammensetzung des Projektteams bewertet und inwieweit das Projektteam den besonderen Anforderungen an das Projekt entspricht. Der/Die Bieter/-in hat hier die Vertretungsregelungen im Projektteam bei krankheitsbedingten oder sonstigen personellen Ausfällen darzulegen und sicherzustellen, dass ein fachlich gleichwertiger Ersatz besteht. Positiv wird bewertet, soweit der Bieter eine sinnvolle Vertretungsregelung bei Ausfall von Teammitgliedern anbietet, die eine reibungslose weitere Leistungserbringung gewährleistet. Positiv wird berücksichtigt, wenn die Zusammenstellung des Projektteams darauf schließen lässt, dass vielfältige fachliche Kompetenz bei der Beschaffung und Implementierung gewährleistet wird. Zudem wird positiv berücksichtigt, wenn das Projektteam für die Auftraggeberin eine gute Erreichbarkeit und ausreichend Vor-Ort-Präsenz erkennen lässt. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, ein fachkundiges Projektteam zu beauftragen, das sie bei der Verwaltung zielführend unterstützt und eine reibungslose Leistungsdurchführung gewährleistet. _______________________________________________________________________________________________________________ Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem/der Bieter/-in aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen: 0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind. Geht der/die Bieter/-in nur äußerst knapp auf die Herausforderungen ein; mangelt es dem Konzept an innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er/sie 3 Punkte. Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer. 5 Punkte ergeben sich hingegen dann, wenn der/die Bieter/-in auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine/ihre Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen lassen. Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der/die Bieter/-in mögliche besondere Herausforderungen verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat. Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges konzeptionelles Vorgehen im Rahmen der Umstellung erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet. Je Konzept kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten, insgesamt bei der Konzeptwertung also 20 Punkte erzielen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 20.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.988 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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