AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 15:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7aaee3fd-86d2-4251-80ba-e2baf8000d6f/

Gebäudereinigung in Objekten der Gemeinde Ahrensbök

Notice-ID: 7aaee3fd-86d2-4251-80ba-e2baf8000d6f · Procedure-ID: 7bc45d92-acb9-47f5-bdf3-0441c523eb2c

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Ahrensbök, Ahrensbök
Veröffentlicht
01.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
765.812 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben werden Gebäudereinigungsdienstleistungen, insbesondere Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung in Objekten der Gemeinde Ahrensbök. Die Leistungen fallen in zwei Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
11.07.2025
Zuschlagsentscheidung
30.06.2025
Angebotsspanne
728.292 – 3.567.452 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).