AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7ad186f3-9e24-4f64-a1eb-649b3afb33e7) · Abgerufen am 17.10.2026 08:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7ad186f3-9e24-4f64-a1eb-649b3afb33e7/

Druck der INFÜ, offizielles Amtsblatt der Stadt Fürth

Notice-ID: 7ad186f3-9e24-4f64-a1eb-649b3afb33e7 · Procedure-ID: dcf01a0d-cbe3-4d27-9d62-a9829abb9ec6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Fürth, Fürth
Veröffentlicht
08.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79810000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Zuschlagswert
242.610 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Druck der INFÜ - das offizielle Amtsblatt der Stadt Fürth - mit 23 Ausgaben jährlich, vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 mit der Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 31.12.2029. - Format: 180 x 290 mm, - Druck: 4/4-farbig, - Druckvorlagen: fertige pdf-Seitendateien, - 70 g/qm Recyclingpapier mit Produktsiegel Blauer Engel, EU Eco-Label, Nordic Ecolabel, Österreichisches Umweltzeichen oder gleichwertig - Bindung: 2 x Klammerheftung - Auflage: 69.000 Exemplare - Erscheinungsweise: 14-tägig (außer Sommer und Jahreswechsel), 23 Mal jährlich, jeweils mittwochs.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
be1druckt GmbH
Vertragsabschluss
04.07.2025
Zuschlagsentscheidung
16.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).