AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7adfabf0-0d12-4ea6-8e8a-d19780218928/

Dienstleistungen von Seminarhotels/Region West 2025-87

Notice-ID: 7adfabf0-0d12-4ea6-8e8a-d19780218928 · Procedure-ID: c6ea8614-dd31-4b80-8069-ab1ed6767dc6

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg
Veröffentlicht
14.11.2025
Frist (Submission)
15.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55110000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Semin-arteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend be-schriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
106 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).