AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.06.2026 07:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7ae351e3-4c91-416c-b3d7-5d2605b23f3e/

Unterhaltungs- und Grundreinigung (Los 1) sowie Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) in den Objekten der Samtgemeinde Lathen und Mitgliedsgemeinden

Notice-ID: 7ae351e3-4c91-416c-b3d7-5d2605b23f3e · Procedure-ID: ce25b613-966d-4e27-83af-bae3b9591235

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Stammdaten

Veröffentlicht
07.11.2023
Frist (Submission)
11.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bestandteil der Ausschreibung ist sowohl die Unterhalts- als auch die Glas- und Rahmenreinigung in den verschiedenen, durch die Samtgemeinde Lathen und den Mitgliedsgemeinden bewirtschafteten Objekten. Die Vergabe der Objekte erfolgt nach zwei Losen. Das Los 1 beinhaltet die Unterhaltsreinigung (Voll- und Sichtreinigungen) für 13 Objekte mit ca. 17.500 m² Reinigungsfläche. Das Los 2 umfasst die Glas- und Rahmenreinigung von 25 Objekten mit ca. 4.000 m² Reinigungsfläche.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024
Ende
31.03.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Samtgemeinde Lathen, Lathen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).