Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Vergabe von Planungsleistungen für die Kellersanierung auf dem Flugplatz in Faßberg (VOEK 282-25)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)

Vergabe-Ergebnis

BothmerHübner Partnerschaft mbB Architekt & Beratender Ingenieur

Auftragnehmer

Zuschlagswert 215.504 €
Eingegangene Angebote 3
Zuschlagsdatum 14.11.2025

Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Kellersanierung auf dem Flugplatz in Faßberg. Bei einem Starkregenereignis im letzten Kalenderjahr sind diverse Keller auf dem Flugplatz in Faßberg mit Wasser vollgelaufen. Durch die hohe Feuchtebelastung wurde die Substanz im Bereich der erdberührten Bauteile massiv in Mitleidenschaft gezogen und folglich die Nutzung aufgrund von starker Schimmelbildung eingeschränkt. Selbst in darüber liegenden Stockwerken wurden die Schimmelsporen in Luftmessungen nachgewiesen, sodass sämtliche Türen, Fenster und Übergänge zwischen Keller und Obergeschossen verschlossen werden mussten. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem Auftrag insgesamt 15 Keller mit der Zielstellung der Feuchtereduzierung sowie Sicherstellung der Bausubstanz und Verkehrssicherheit saniert werden. Explizit betrifft das die Gebäude: 6, 7, 9, 10, 11, 21, 26, 36, 40, 45, 57, 59, 231, 408 und Halle 7. Der Umfang der Maßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt eingeschätzt: Abdichtungsarbeiten: Im Rahmen der hiesigen Maßnahme sollen alle Keller zur Prävention weiterer Feuchteschäden eine Abdichtung erhalten. Im Zuge der Abdichtungsarbeiten müssen sämtliche Kelleraußenwände unter Berücksichtigung einer Kampfmittelbegleitung freigelegt und gereinigt werden. Die Prüfung, ob eine Kampfmittelbegleitung erforderlich ist, erfolgt durch das Staatliche Baumanagement Lüneburger Heide und wird den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt. Ziel ist nach den Ausbesserungsarbeiten an der Bausubstanz eine Abdichtung im Spritzwasserbereich (die ersten zwei bis drei Steinlagen über der Geländeoberkante) sowie der Kelleraußenwände bis auf die Sohle (Bodenplatte) einschl. einer Schutzschicht aufzubringen. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei die Abdichtung der Fuge zwischen Wand / Bodenplatte erhalten. Bei einigen Kellern, bei denen das Wasser bis zu 20 cm hoch gestanden hat, soll die Verlegung eines Drainager

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Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Preis / Gesamthonorar 60 %
    Preis

    Preis

  • - Leistungserbringungskonzeptes: 10 % - Personal- und Organisationskonzeptes: 10 % - angebotenen Projektteam: 20 % 40 %
    Qualität

    Qualität

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

BothmerHübner Partnerschaft mbB Architekt & Beratender Ingenieur 215.504 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 53 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer BothmerHübner Partnerschaft mbB Architekt & Beratender Ingenieur
    Zuschlagswert 215.504 €

    1 Veröffentlichung

    • 05.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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215.504 €
Zuschlagswert

Vergabenummer VOEK 282-25
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 05.12.2025
CPV-Code 71000000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0)
Erfüllungsort Faßberg
Laufzeit Ab 12.01.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
BothmerHübner Partnerschaft mbB Architekt & Beratender Ingenieur · Südheide

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Auftragnehmer (?)
BothmerHübner Partnerschaft mbB Architekt & Beratender Ingenieur
Vertrag 14.11.2025

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 266.121 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 106.725 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn

verdingung@bundesimmobilien.de
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