AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7ae71dd7-d440-4c2a-8035-3dc35e8f2318) · Abgerufen am 29.09.2026 11:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7ae71dd7-d440-4c2a-8035-3dc35e8f2318/

AEMP - Klinikum Gütersloh

Notice-ID: 7ae71dd7-d440-4c2a-8035-3dc35e8f2318 · Procedure-ID: 2c9ae846-5f2f-4635-98f1-542b59fbc157

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Gütersloh gemeinnützige GmbH, Gütersloh
Veröffentlicht
10.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33191000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Zuschlagswert
537.264 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Klinikum Gütersloh plant die Neuausstattung und den Umbau seiner Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) zu einer modernen, flexiblen und zukunftssicheren Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
30.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Matachana Germany GmbH
Angebotsspanne
463.888 – 537.264 €

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 10.09.2026 (19 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 20.09.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 25.09.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).