AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Veräußerung Spielbank Juristische Transaktionsberatung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
- Veröffentlicht
- 21.07.2025
- Frist (Submission)
- 29.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79100000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Auftragnehmer in der Rechtsberatung (für diesen Abschnitt II. nachfolgend „Auftragnehmer“) übernimmt die umfassende Beratung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Veräußerung aller Anteile an der Spielbank SH GmbH und deren Tochterunternehmen (im Folgenden: „Spielbankengruppe") an einen Erwerber, der die Voraussetzung und Gewähr für die Einhaltung aller glücksspielrechtlichen Rahmenbedingen erfüllt, einschließlich Closing und Post-Closing („Transaktion“) aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht sowie die Steuerberatung („Rechtsberatung“). Die Rechtsberatung umfasst dabei auch die umfassende Abstimmung und Koordination im Rahmen der Transaktion mit der Auftraggeberin, dem mit der umfassenden Beratung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Durchführung der Transaktion parallel beauftragten betriebswirtschaftlichem Berater („betriebswirtschaftlicher Transaktionsberater“) sowie sonstigen auf Seiten und im Interesse der Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium SH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) tätig werdenden Personen. Der Auftragnehmer ist zwingend in seiner Person als Hauptberater Volljurist.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.08.2025
- Vertragsänderung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.