AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7b2e2f13-ce0c-4bd7-8ec9-b34cf9c37f02/

Umbau und Erweiterung Grundschule Mauchenheim

Notice-ID: 7b2e2f13-ce0c-4bd7-8ec9-b34cf9c37f02 · Procedure-ID: 7cb55032-9eb3-44bd-90ce-7349bf8f74ff

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Alzey
Veröffentlicht
18.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45410000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
391.073 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land ist Trägerin der Grundschule in Mauchenheim. Die Grundschule soll saniert werden. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme wird die Grundschule um ein zusätzliches Gebäude erweitert. Hier werden jetzt die Innen- und Außenputzarbeiten inkl. Klinkerriemchen ausgeschrieben. Diese umfassen im Wesentlichen folgende Arbeiten: - ca. 20,00 m² Alt-WDVS ergänzen - ca. 525,00 m² Alt-WDVS reinigen, beschichten - ca. 875,00 m² Renovierungsputz auf Altputz - ca. 600,00 m² KZ-Putz Neubau , geglättet - ca. 375,00 m² Fliesenunterputz - ca. 320,00 m² Dünnlagenputz - ca. 55,00 m² Calzium-Silikat-Platten - ca. 345,00 m² Klinkerriemchen mit Unterputz Außenbereich - ca. 310,00 m² Klinkerriemchen im Innenbereich

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
30.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Malermeisterbetrieb Gashi GmbH
Vertragsabschluss
10.04.2026
Zuschlagsentscheidung
23.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, -Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).