AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7b30b14a-6ae9-4355-855b-1e4f5a822937) · Abgerufen am 27.09.2026 07:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7b30b14a-6ae9-4355-855b-1e4f5a822937/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 104978 (BImA, Standort Dresden, August-Bebel-Straße 19, Haus E in 01219 Dresden) und WE 105559 (BImA; BWZ; BADV, Seeburgstr. 5-9 in 04103 Leipzig), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt

Notice-ID: 7b30b14a-6ae9-4355-855b-1e4f5a822937 · Procedure-ID: 20e66c34-92a6-4bc6-8c81-ded520822029

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
11.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
551.232 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1 und Los 2 Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: 1. Grundleistung: a) Objektleitung, b) Stationärer Sicherheitsdienst. 2. Bedarfsleistung: a) Objektleitung, b) Stationärer Sicherheitsdienst.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
SDS Sicherheitsdienst Steinicke e.K. · Sicherheits- und Werttransportdienste GmbH
Vertragsabschluss
18.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).