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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Landeshauptstadt Stuttgart - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums Weissenhof (BIZ) in Stuttgart

Landeshauptstadt Stuttgart - Hochbauamt · Stuttgart · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Landeshauptstadt Stuttgart - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums Weissenhof (BIZ) in Stuttgart
    🏆 Zech Hochbau AG · Stuttgart
Auftragnehmer
  • Zech Hochbau AG · Stuttgart
Eingegangene Angebote 10
Zuschlagsdatum 23.07.2024

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 10 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Zech Hochbau AG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums Weissenhof (BIZ) in Stuttgart

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📅 Laufzeit endet am 30.11.2026

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Landeshauptstadt Stuttgart - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums Weissenhof (BIZ) in Stuttgart
  • Angebotener Pauschalpreis 250 Pkt.
    Preis

    Im Rahmen der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot die höchste Punktzahl (250 Punkte). Angebote, deren Gesamtsumme die niedrigste angebotene Gesamtsumme um 100 % oder mehr überschreiten, erhalten beim Zuschlagskriterium "Preis" 0 Punkte. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

  • Architektur/ Funktionalität 130 Pkt.
    Qualität

    In diesem Kriterium wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Architektonische und gestalterische Qualität, mit einem hohen Wiedererkennungswert und angemessener Fassadengestaltung - Qualität und Flexibilität der innen- und außenräumlichen Zonierung und Beziehungen mit qualitativer Schaffung von Aufenthaltsbereichen mit sinnvoller Gebäudeorientierung und Erlebbarkeit - Umgang und Verwendung von innovativen Bauweisen und Materialien - Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen und Zusammenhänge der Nutzungen - Bewertung einer wirtschaftlichen Bauweise in Bezug auf das Verhältnis Nutzfläche zu BGF

  • Städtebau 60 Pkt.
    Qualität

    In diesem Kriterium wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Städtebauliche Qualität und Erscheinungsbild im Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der Adressbildung - Auseinandersetzung mit den örtlichen Gegebenheiten, Maßstab und Identität - Qualität der äußeren Erschließung und Orientierung, Gestaltung der Eingangssituation und Einbindung der bestehenden und neuen Verkehrswege

  • Energie/Haustechnikkonzept, Nachhaltigkeit 60 Pkt.
    Qualität

    - Qualität der Hauptkonstruktion und des Materialkonzeptes (Haltbarkeit, bauphysikalische Eigenschaften, Berücksichtigung von Stoffkreisläufen) - Energetisches Gesamtkonzept, Ökologische Anforderungen, Umweltverträglichkeit, Konzept zu Nachhaltigkeitskriterien und Co2 Emission

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
Zech Hochbau AG Wert nicht veröffentlicht

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Zech Hochbau AG

    1 Veröffentlichung

    • 28.08.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 5.855 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 235.298 €
Median 685.051 €
Oberes Quartil 2.079.117 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer 2023/561
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 27.08.2024
CPV-Code 45210000
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 10
starker Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Stuttgart
Laufzeit 23.07.2024 – 30.11.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Zech Hochbau AG · Stuttgart

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Zech Hochbau AG
Vertrag 23.07.2024

Ø Bieter in der Branche 7.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 340.897 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 103.308 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: