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Landeshauptstadt Stuttgart - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums Weissenhof (BIZ) in Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart - Hochbauamt · Stuttgart · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLandeshauptstadt Stuttgart - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums Weissenhof (BIZ) in Stuttgart🏆 Zech Hochbau AG · Stuttgart
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 10 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Zech Hochbau AG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums Weissenhof (BIZ) in Stuttgart
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📅 Laufzeit endet am 30.11.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotener Pauschalpreis 250 Pkt.Preis
Im Rahmen der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot die höchste Punktzahl (250 Punkte). Angebote, deren Gesamtsumme die niedrigste angebotene Gesamtsumme um 100 % oder mehr überschreiten, erhalten beim Zuschlagskriterium "Preis" 0 Punkte. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
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Architektur/ Funktionalität 130 Pkt.Qualität
In diesem Kriterium wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Architektonische und gestalterische Qualität, mit einem hohen Wiedererkennungswert und angemessener Fassadengestaltung - Qualität und Flexibilität der innen- und außenräumlichen Zonierung und Beziehungen mit qualitativer Schaffung von Aufenthaltsbereichen mit sinnvoller Gebäudeorientierung und Erlebbarkeit - Umgang und Verwendung von innovativen Bauweisen und Materialien - Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen und Zusammenhänge der Nutzungen - Bewertung einer wirtschaftlichen Bauweise in Bezug auf das Verhältnis Nutzfläche zu BGF
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Städtebau 60 Pkt.Qualität
In diesem Kriterium wird u.a. die Berücksichtigung folgender Punkte positiv bewertet: - Städtebauliche Qualität und Erscheinungsbild im Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der Adressbildung - Auseinandersetzung mit den örtlichen Gegebenheiten, Maßstab und Identität - Qualität der äußeren Erschließung und Orientierung, Gestaltung der Eingangssituation und Einbindung der bestehenden und neuen Verkehrswege
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Energie/Haustechnikkonzept, Nachhaltigkeit 60 Pkt.Qualität
- Qualität der Hauptkonstruktion und des Materialkonzeptes (Haltbarkeit, bauphysikalische Eigenschaften, Berücksichtigung von Stoffkreisläufen) - Energetisches Gesamtkonzept, Ökologische Anforderungen, Umweltverträglichkeit, Konzept zu Nachhaltigkeitskriterien und Co2 Emission
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer Zech Hochbau AG1 Veröffentlichung
- 28.08.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.855 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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