AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planung der technischen Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für das "Haus der Generationen", Frenser Str. 13-15, 50127 Bergheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Entwicklungsgesellschaft Bergheim gGmbH, Bergheim
- Veröffentlicht
- 08.08.2025
- Frist (Submission)
- 15.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Entwicklungsgesellschaft Bergheim gGmbH ist eine Tochtergesellschaft der Kreisstadt Bergheim und wurde beauftragt, das im Jahr 2024 verabschiedete Integrierte Stadtentwicklungskonzept Quadrath-Ichendorf (nachfolgend ISEK Q.-I.) umzusetzen. Die Nachnutzung des Hochhauses Frenser Str. 13- 15 ist eines der zentralen Projekte des ISEK Q.-I. für die nächste Förderphase ab 2025. Hierzu hat die Kreisstadt Bergheim zum 01.09.2021 das marode Hochhaus Frenser Str. 13- 15 erworben. Das Gebäude wurde und beabsichtigt den vollständigen Abbruch des Gebäudes im Laufe des Jahres 2024 zum 24.04.2025 abgebrochen. Das Haus der Generationen ist konzipiert als ein: • Kommunikations-, Informations- und Dienstleistungszentrum. • Raum für Generationenbegegnungen und gesellschaftliche Teilhabe, der bürgerschaftliches Engagement fördert. • lokal bedarfsorientierter Aktionsraum und Motor für individuelle Weiterentwicklung. Am 22.02.2024 hat die Firma sic architekten gmbh den Auftrag für die Planung des Hauses der Generationen erhalten. Im Zuge der Planung werden weitere Fachplaner für die technische Gebäudeausrüstung benötigt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 1- bis einschließlich 6 sollen nun ausgeschrieben werden.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.