AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.06.2026 00:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7b9babae-850e-45cf-ac2a-ae6fb116498b/

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 für die Gemeinde Niederaichbach, Lkr. Landshut

Notice-ID: 7b9babae-850e-45cf-ac2a-ae6fb116498b · Procedure-ID: 18d8c477-5c7d-410f-8f7a-6c74d5da7e3a

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Niederaichbach, Niederaichbach
Veröffentlicht
30.03.2024
Frist (Submission)
14.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
520.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-5, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10

Geschätzter Wert
120.000 €

Los 2 — Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10

Geschätzter Wert
350.000 €

Los 3 — Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10

Geschätzter Wert
50.000 €

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).