Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird dringend empfohlen und kann nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr. 02244/889 -4802 Herr Denkert oder -4801 Herr Hombeuel vorgenommen werden.
Stadt Königswinter · Königswinter - Oberpleis · Nordrhein-Westfalen
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Der anfallende Klärschlamm auf dem Klärwerk Königswinter-Oberdollendorf soll mittels einer mobilen Entwässerungseinrichtung getrocknet und zur Verbrennung zur KVA Bonn transportiert werden. Die Leistung für die Entwässerung und den Transport des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit ein Jahr. Optional ist eine Verlängerung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen um ein Jahr möglich. Die Anschrift der Kläranlage lautet: Abwasserwerk der Stadt Königswinter, Kläranlage, Am Strandbad 1, 53639 Königswinter Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird dringend empfohlen und kann nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr. 02244/889 -4802 Herr Denkert oder -4801 Herr Hombeuel vorgenommen werden. Die kontinuierliche Entwässerung und Abfuhr des Klärschlammes ist jederzeit sicherzustellen.
Branche: Entsorgung & Recycling
Die Stadt Königswinter sucht einen Dienstleister für die Entwässerung und den Transport von Klärschlamm von der Kläranlage Königswinter-Oberdollendorf zur Verbrennung in die KVA Bonn.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird dringend empfohlen und kann nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr. 02244/889 -4802 Herr Denkert oder -4801 Herr Hombeuel vorgenommen werden.
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