AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 00:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7bbc584c-b037-43a4-afb3-4b9a3b7b1b70/

Erneuerung der Diskussionsanlage im Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen

Notice-ID: 7bbc584c-b037-43a4-afb3-4b9a3b7b1b70 · Procedure-ID: 56a50dc0-48be-45dc-95e4-c0139ad66758

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Stammdaten

Auftraggeber
Der Präsident des Landtags NRW, Düsseldorf
Veröffentlicht
17.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
51100000 — Installationsdienste
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erneuerung der Diskussionsanlage im Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen Mit dieser Baumaßnahme soll die bisher installierte Konferenzanlage Stemin WinMIC, deren Erstinstallation aus Sommer 2002 stammt und die mit der Neumöblierung des Plenarsaals 2012 entsprechend überarbeitet und ergänzt wurde, ersetzt werden. Dabei steht die fehlende wirtschaftliche Lösung eines weiteren Betriebs der Anlage in modernen aktuellen Systemumgebungen bei Hard- und Software, sowie Betriebssystemen im Vordergrund. Die neuen Anlagenkomponenten sollen sich dabei an der als vorgegeben zu verstehenden Möblierung des Plenarsaals orientieren und in diese ohne sichtbare Veränderung des Korpus und seiner Oberflächen einfügen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
15.02.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.09.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).