AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 01:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7bd07dc4-4b93-4468-950b-772e5d4abe5f/

Sanierung der Grund- und Mittelschule Lam; Aufzugsanlage (BA 3)

Notice-ID: 7bd07dc4-4b93-4468-950b-772e5d4abe5f · Procedure-ID: d152b049-c95c-47d6-99d4-cbf34d7cadfb

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Lam, Lam
Veröffentlicht
18.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45313100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
41.835 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Bauabschnitt 3 wird für die Barrierefreiheit im Schulgebäude eine Aufzugsanlage installiert. Es ist eine barrierefreie und behindertengerechte Aufzugsanlage 630kg/8 Personen als Durchlader mit 5 Haltestellen zu erstellen. Die Förderhöhe beträgt 9,10 m. Der Aufzugschacht wird größtenteils neu betoniert. Ein Teilbereich im 1.UG bleibt allerdings Bestandwand. Hier müssen die Schienen an der Bestandwand durch den AN der Aufzugsanlage befestigt werden. Aufgrund statischer Anforderungen ist eine verringerte Schachtunterfahrt von 350 mm zwingend erforderlich. Schachtabmessungen 1600x1770 mm. Schachtzugänge als vollflächige Portale.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.01.2026
Ende
07.08.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
OTIS GmbH Niederlassung Regensburg
Vertragsabschluss
16.12.2025
Zuschlagsentscheidung
08.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).