Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Data-Center-Firewall (NGFW)

Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste · Saarbrücken · Saarland

Angebote bis 02.07.2026, 11:00 Uhr (noch 26 Tage)

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Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die Erstbeschaffung eines Firewall-Clusters (NGFW)

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Ausschreibung zur Erstbeschaffung eines Firewall-Clusters (NGFW) für die Universität des Saarlandes.

Der Auftrag umfasst die Lieferung von Hardware und potenziell zugehöriger Software/Dienstleistungen. Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung mit voraussichtlich üblichen Eignungskriterien für IT-Beschaffungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Data-Center-Firewall (NGFW)
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Der AN muss über eine gültige Herstellerzertifizierung auf dem jeweils höchsten Partnerlevel verfügen. Der entsprechende Nachweis ist dem Angebot beizufügen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenzen: Der AN muss seinem Angebot min. vier Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Projekte im Hochschulumfeld innerhalb der letzten zwei Jahre beifügen. Nachweis/Angaben: • Kurze Bezeichnung des Projektes (aus der die Vergleichbarkeit der Leistung zu erkennen ist) • Benennung/kurze Beschreibung des Projektumfangs und Projektvolumens • Benennung des Auftraggebenden (Hochschule) und dortigen Ansprechpartners • Erbringungszeitraum • Benennung der bearbeitenden Person(en) des Bieters

  • Eignungsanforderung

    Es müssen mindestens vier technische Mitarbeitende nachgewiesen werden, die im Besitz einer gültigen Administrator-Zertifizierung des Herstellers für das angebotene Produkt sind. Zusätzlich sind mindestens zwei Person mit einer gültigen System-Engineer-Zertifizierung für das angebotene Produkt nachzuweisen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 26 Tage

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

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    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 28 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 243.328 €
Median 635.687 €
Oberes Quartil 908.813 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste · Saarbrücken

Stammdaten
Angebotsfrist 02.07.2026, 11:00 Uhr (noch 26 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 01.06.2026
  2. Angebotsfrist 02.07.2026
  3. Wertung ca. 03.07.2026

Schätzungen basieren auf 381 vergleichbaren Vergaben in IT & Digitalisierung. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer ZB-2026-0019
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Saarbrücken, Saarland
Veröffentlicht 01.06.2026
CPV-Code 32420000
Nachrichten- und Rundfunktechnik (Was ist das?)
Erfüllungsort Saarbrücken
Laufzeit 6 Monate
Bindefrist (?) 43 Tage

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.2

Historischer Durchschnitt aus 16.809 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.826 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 37%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →