AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 07:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7c009a1d-5cd0-4d04-9e72-b3c02bde8a4b/

vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Potsdam

Notice-ID: 7c009a1d-5cd0-4d04-9e72-b3c02bde8a4b · Procedure-ID: 01ea3746-2c64-4afc-830b-bddaa6c5d7fd

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement, Potsdam
Veröffentlicht
26.02.2025
Frist (Submission)
03.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85320000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

1. Vorbemerkungen: Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) sowie in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung und allgemeinen sozialen Betreuung unter den in Ziffer 2 bis 10 genannten Bedingungen der Leistungsbeschreibung einen externen Auftragnehmer zu beauftragen (§ 10 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 LAufnG). 2. Personenkreise: Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die Landeshauptstadt Potsdam der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Gemeinschaftsunterkünfte: Los 1: Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Marquardter Chaussee 102/114 in 14469 Potsdam in zwei Teilgebäuden. Bei Gebäude 1 (Hausnummer 102) handelt es sich um ein ehemaliges Bürogebäude zur Unterbringung von bis zu 66 Personen. Gebäude 2 (Hausnummer 114) besteht aus einer benachbarten Containeranlage zur Unterbringung von bis zu 80 Personen. Der Standort befindet sich im Norden der Landeshauptstadt Potsdam und ist durch eine Bushaltestelle direkt vor der Unterkunft an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Los 2: Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Ketziner Str. 92/128 in 14476 Potsdam in zwei Teilgebäuden. Bei Gebäude 1 (Hausnummer 92) handelt es sich um eine eingeschossige Containeranlage zur Unterbringung von bis zu 80 Personen. Gebäude 2 (Hausnummer 128) liegt ca. 750 Meter von Gebäude 1 entfernt. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine ehemalige Bürobaracke die als Unterkunft für bis zu 21 Personen umgebaut wurde. Der Standort befindet sich im Norden der Landeshauptstadt Potsdam und ist durch Bushaltestellen in unmittelbarer Näher der Unterkünfte an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
88 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).