AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 10:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7c125590-7edc-41cb-a6a5-bfa6afcc3270/

TGA HLS

Notice-ID: 7c125590-7edc-41cb-a6a5-bfa6afcc3270 · Procedure-ID: 555cb4be-b3a0-4e36-950f-88fba89e0e41

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach
Veröffentlicht
27.02.2025
Frist (Submission)
01.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergabenummer: 25-009317 Maßnahmennummer: B73H E12101 0001 Baumaßnahme: Flussmeisterstelle Günzburg Neugestaltung und Erweiterung Planungsleistungen TGA / HLS für den Neubau einer Flußmeisterstelle, bestehend aus Büro- und Werkstattgebäude sowie Fahrzeug- und Gerätehallen. Ebenfalls ist die Planung einer Iinterims-Unterbrinung der Flußmeisterstelle auf einem Nachbargrundstück Teil des Planungsumfanges. Neuauslegung des Hochwasserschutzes auf HQextrem. Die Baumaßnahme soll nach Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr mit BASIS-BIM durchgeführt werden. BGF: 2 750 m2 NU: ca. 1 575 m2 BRI: ca. 11 500 m3 Kostenobergrenze: 13,57 Mio. EUR

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.10.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).