AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19b464d365b-764e8e0f0127cf51) · Abgerufen am 17.08.2026 20:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7c2b4c5b-f253-4db6-bb25-db628dab76d1/

Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: 7c2b4c5b-f253-4db6-bb25-db628dab76d1 · Procedure-ID: 1d81a912-c157-491c-8452-c41a365bb631

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg, Freiburg
Veröffentlicht
12.01.2026
Frist (Submission)
17.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
183.211 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

79674 Todtnau, Biosphärengebiet, 46749 TO, Neubau Besucherzentrum, Biosphärengebiet, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, Todtnau, RP Freiburg, Neubau Besucher- und Informationszentrum Biosphärengebiet Schwarzwald Fachplanungsleistungen für die Freianlagenplanung nach Teil 3, Abschnitt 2 der HOAI 2021 geschätzte anrechenbare Kosten nach § 38 Abs.1 HOAI: - Außenanlagen: 1.250.000 € brutto Der Baubeginn ist für 08/2028 geplant.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.12.2031

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).