AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 06:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7c2eccdc-8bbe-4e74-b308-845b872a00be/

Deutsche Bundesbank, MoveIT im DG Fil. Erfurt, Objektplanung Gebäude

Notice-ID: 7c2eccdc-8bbe-4e74-b308-845b872a00be · Procedure-ID: 32740cfe-9125-4567-be67-a5de55dc8e4c

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
18.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die geplante Baumaßnahme "34.0615, Filiale Erfurt, MoveIT" sollen im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 15 VgV Planungs- und Bauüberwachungsleistungen gemäß dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (KG 300) nach HOAI vergeben werden. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 HOAI. Hierbei behält sie sich die stufenweise Vergabe vor, abhängig von der weiteren Genehmigung der Realisierung des Projekts. Mit Vertragsabschluss ist die Vergabe der Leistungsphasen 2 und 3 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Winkelmann + Partner mbB Architekten und Ingenieure
Vertragsabschluss
17.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).