AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Hürth, Hürth
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45200000 — Bauleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Hürth plant die Erweiterung und Sanierung der bestehenden Martinusschule am Standort Am Druvendriesch 19 in 50354 Hürth. Mit dem dreigeschossigen, vollunterkellerten Neubau Bauteil C wird in Ergänzung zum Bestandsensemble die erforderliche Unterrichtskapazität als Lernclusterkonzept in Verbindung mit einer Mensa als Veranstaltungsstätte barrierefrei erstellt. In den Bestandsgebäuden Bauteil A und B werden die Unterrichtsbereiche entsprechend an ein Lernclusterkonzept angepasst und einschließlich des Verwaltungstraktes barrierefrei modernisiert. Die Außenanlagen werden einschließlich Herstellen umfangreicher Retentionsmaßnahmen einer modernen und pädagogisch zeitgemäßen Schulhofgestaltung entsprechend überarbeitet. Die Stadt Hürth sucht dafür einen leistungsstarken Generalunternehmer, der in der Lage ist, das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen schlüsselfertig umzusetzen und dabei Sorge trägt, dass der Schulbetrieb zu jedem Zeitpunkt sichergestellt ist. Eckdaten zum Projekt (Orientierungswerte): Grundstücksgröße: 9.892,85 m2 Außenanlagen: ca. 6.050 m2, bestehend aus Zone 1 bis 3 Bruttorauminhalt Neubau BT C: 16.935 m3 Bruttogeschossfläche Altbauten BT A+B: 2.546,19 m2 Übergabe des schlüsselfertigen Gebäudes (nach jetzigem Planungsstand): Februar 2029 Übergabe der Außenanlagen: Mai 2029 Vertragslaufzeit (inklusive des Gewährleistungszeitraums): März 2027 bis Mai 2034
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 31.03.2027
- Ende
- 31.05.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.