AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E26982887) · Abgerufen am 26.10.2026 14:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7c5c2d79-266c-44d2-a26f-7122d8e3005b/

Sanierung Tonnenleger Kapitän Meyer

Notice-ID: 7c5c2d79-266c-44d2-a26f-7122d8e3005b · Procedure-ID: ff79799b-cbeb-4094-83a5-9401944a9c55

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Wilhelmshaven
Veröffentlicht
18.09.2026
Frist (Submission)
29.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50242000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
3.672.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

LV 1 - Instandsetzung Schiffsrumpf und Aufbauten mit Einrichtung LV 2 - Umbau Das entwickelte Nutzungskonzept vom Tonnenleger KAPITÄN MEYER sieht eine umfangreiche und denkmalgerechte Instandsetzung sowie einen gezielten Umbau vor, um es zukünftig im Museumshafen am Bontekai als stationäres Museums- und Eventschiff unter dem Dach des Küstenmuseums zu betreiben Aktueller Liegeplatz des Schiffes: Marinearsenal Wilhelmshaven, Bauhafen, Gökerstraße Tor 1, 26382 Wilhelmshaven

Vertragslaufzeit

Beginn
30.11.2026
Ende
01.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).