AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E35862799) · Abgerufen am 14.09.2026 18:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7c70692d-dfb9-4b96-b777-4a5539eaee50/

Beschaffung einer Beratungsdienstleistung zur Fachberatung im Rahmen eines Identity and Access Management (IAM) Projektes für die Stadtwerke Bielefeld (SWB)

Notice-ID: 7c70692d-dfb9-4b96-b777-4a5539eaee50 · Procedure-ID: 1694fb3e-81ea-475b-a9ad-3fe1586e0bf7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Bielefeld GmbH, Bielefeld
Veröffentlicht
12.08.2026
Frist (Submission)
14.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Fachberatung für ein Identity and Access Management Projekt der Stadtwerke Bielefeld Gruppe. Ziel des Projektes ist die Weiterentwicklung von IAM-Prozessen, die Ausgestaltung von Rollen- und Berechtigungsmodellen sowie die Einführung einer zentralen technischen IAM-Lösung. Die Leistungen sind hersteller- und softwareunabhängig zu erbringen; Implementierung und Systembetrieb sind nicht Gegenstand des Auftrags.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.12.2026
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadtwerke Bielefeld GmbH, Bielefeld

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).