AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 10:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7c9b233a-bca6-4a13-b619-9e6fbc9475f3/

Ganztagesbereich Auenschule – Abriss Hausmeisterhaus und Neubau eines Ganztagesbereich mit allgemeinen Unterrichtsräumen, Auenschule Schweinfurt – Objektplanung Gebäude und Innenräume

Notice-ID: 7c9b233a-bca6-4a13-b619-9e6fbc9475f3 · Procedure-ID: 32fbb197-2629-43aa-b171-2b4ebfbfd9f6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt, Schweinfurt
Veröffentlicht
19.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
413.528 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Schweinfurt plant den Abriss des Hausmeisterhauses und Neubau eines Ganztagesbereiches an der Auenschule in Schweinfurt. ● Die Gesamtkosten (KG 200 – 700) werden mit ca. 6,85 Mio. € brutto angenommen. (Stand 01/2024) ● Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. (FAG) ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume vgl. Vorplanung mit Kostenschätzung (LPH 1+2) als Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht. ● Der Auftraggeber geht davon aus, dass die LPH 1+2 vollständig abgeschlossen sind.

Vertragslaufzeit

Periode
28 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bewerbergemeinschaft aus Architekturbüro Messerschmitt und RÜTH Architekten
Vertragsabschluss
23.12.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).