AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7ca25977-5a1a-42e5-8a97-283e187381f7/

Bauüberwachung für Oberleitungs- und 50Hz-Anlagen für Mittelspannungsring Stuttgart S21

Notice-ID: 7ca25977-5a1a-42e5-8a97-283e187381f7 · Procedure-ID: b96c06ee-b834-4a0d-883e-3423b5bf0e5f

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0), Berlin
Veröffentlicht
14.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71521000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Vergabe beinhaltet die Abnahme der eingebauten Bauteile als auch die Abnahme und Protokollierung gemäß der DB-Richtlinien, aller Funktionsprüfungen der Entrauchungs- und Gefahrenmeldeanlage und aller damit verbundener Komponenten. Nach den Einzelprüfungen erfolgt die Prüfung der Wechselwirkung und Verknüpfung mit anderen Anlagen - dieser Prüfschritt stellt die sogenannte Wirkprinzipprüfung nach MPrüfVO dar. Im Rahmen dieses Prüfschritts sind die Funktionsfähigkeit der betrachteten Anlagen in Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen und die Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte festzustellen.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.02.2025
Ende
31.12.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).