AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 05:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7ca79526-11b3-4319-80af-59ec84881e5c/

Vergabe Verkehrsanlagenplanung Radschnellweg BS-SZ/WF

Notice-ID: 7ca79526-11b3-4319-80af-59ec84881e5c · Procedure-ID: 0cee178e-8dc8-4b4e-bd3e-aa2de73aaee8

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Stammdaten

Auftraggeber
Regionalverband Großraum Braunschweig, Braunschweig
Veröffentlicht
22.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Planungsleistungen des Leistungsbilds Objektplanung Verkehrsanlagen im Sinne des Abschnitts 4 von Teil 3 der HOAI für einen zwischen den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfenbüttel zu errichtenden Radschnellweg. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind insbesondere • die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 im Sinne des § 47 HOAI inklusive einer im Rahmen der Leistungsphase 2 vorzunehmenden Variantenauswahl; • die besondere Leistung einer intensiven und verlässlichen Projektkoordinierung; • die besondere Leistung der Unterstützung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.08.2024
Ende
01.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).