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Lieferung, Reinigung und Pflege von Berufs- und Schutzkleidung auf Mietbasis
SWE Stadtwirtschaft GmbH · Erfurt · Thüringen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: CWS Workwear Deutschland GmbH & Co. KG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Miete, Reinigung und Pflege von Berufs- und Schutzkleidung auf Mietbasis für die SWE Stadtwirtschaft und SWE Verwertung.
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von September 2026 bis August 2030 mit wöchentlicher Abholung und Anlieferung der Kleidung.
- Der Bieter muss Fächerschränke für saubere und verschmutzte Kleidung zur Verfügung stellen und die Kleidung einsortieren.
- Ein kostenfreier Tragetest mit vollständigen Bekleidungssätzen pro Produktgruppe ist innerhalb der Angebotsfrist erforderlich.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die SWE Stadtwirtschaft und die SWE Verwertung beabsichtigen, die Arbeitskleidung für die Beschäftigten aus verschiedenen Unternehmensbereichen, mit abweichenden Ansprüchen an die Arbeitsschutzkleidung zu mieten sowie die Reinigung und Instandsetzung als Dienstleistung für den Zeitraum 09.2026 – 08.2030 zu vergeben. Die Anlieferung bzw. Abholung der Mietkleidung zur Reinigung und Reparatur erfolgt einmal wöchentlich. Dabei ist der Wochentag der Anlieferung/Abholung nach der Auftragsvergabe für den jeweiligen Betriebshof mit dem Sachgebietsleiter Investitionen und Liegenschaften abzustimmen. Der Auftragnehmer stellt hierfür Fächerschränke für saubere Kleidung sowie Rückgabeschränke bzw. integrierte Fächer für verschmutzte Kleidung zur Verfügung. Die Kleidung ist bei Anlieferung durch den Auftragnehmer in die Fächerschränke einzusortieren. Die gebrauchte Kleidung ist aus den Schmutzwäsche-Sammelschränken bzw. -Fächern zu entnehmen. Tragetest: Die teilnehmenden Bieter stellen jeweils vollständige Bekleidungssätze pro Produktgruppe, entsprechend dem Leistungsverzeichnis, kostenfrei zur Verfügung. Die Bekleidung ist in ausreichender Menge und passenden Größen mit Angebotsabgabe (innerhalb der Angebotsfrist) zur Verfügung zu stellen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
4 von 6 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (67 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 50 %
-
Qualität 50 %
Passform, Funktionalität, Haptik & Hautgefühl, Trageklima
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende
Auftragnehmer CWS Workwear Deutschland GmbH & Co. KGZuschlagswert 400.571 €1 Veröffentlichung
- 20.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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