AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 23:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7ce0885a-1bcf-4b45-a3cc-57dc490fbe71/

ex-ante Vorinformation zur Fristverkürzung "02 Vorbereitende Erdarbeiten"

Notice-ID: 7ce0885a-1bcf-4b45-a3cc-57dc490fbe71

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Holzminden für den Bereich Gebäudewirtschaft, Holzminden
Veröffentlicht
27.01.2025
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45110000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

"02 Vorbereitende Erdarbeiten" - - - - - - - - Der Landkreis Holzminden beabsichtigt in der Ferdinand-Tiemann-Straße 1 in 37603 Holzminden den Neubau des Rettungsdienstzentrums Holzminden, inkl. Rettungswache, Lehrrettungswache und Verwaltung zu realisieren. Die Grundstücksgröße (GF) beträgt 10.119 m2. Die Bruttogrundfläche (BGF) umfasst 3.395 m2, diese teilt sich in einen eingeschossigen Fahrzeughallenteil sowie in ein zweigeschossiges Wachen- und Verwaltungsgebäude mit begrüntem Flachdach auf. Beide Gebäudeteile werden in Holzhybridbauweise als Klimafreundlicher Neubau (KfW-Programm Zuschuss Nr. 499) errichtet. Die Bauzeit beginnt mit der Baustelleneinrichtung im April 2025. Die Inbetriebnahmen sind bis Ende 2026 vorgesehen. Neben diversen weiteren Gewerken beabsichtigt der Landkreis Holzminden im März 2025 die Bauleistungen "02 Vorbereitende Erdarbeiten" sowie "03 Erweiterte Rohbauarbeiten" zu vergeben.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).