AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.04.2026 15:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7d03f3c7-9f3f-4e15-847a-05da1378bedb/

Übernahme, Transport und Verwertung von Bauschutt im Landkreis Landsberg am Lech

Notice-ID: 7d03f3c7-9f3f-4e15-847a-05da1378bedb · Procedure-ID: 7d03f3c7-9f3f-4e15-847a-05da1378bedb

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Landsberg am Lech, Landsberg am Lech
Veröffentlicht
19.02.2025
Frist (Submission)
25.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Landsberg am Lech betreibt im Landkreisgebiet Landsberg am Lech in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System von Entsorgungseinrichtungen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ausschließlich die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Bauschutt am Abfallwirtschaftszentrum in Hofstetten, welcher hier seit Juni 2023 erfasst wird. Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Landsberg am Lech beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme, Transport und Verwertung von Bauschutt ab dem 01.09.2025 für eine Dauer von zunächst 3 Jahren bis zum 31.08.2028 auf dem Wege einer EU-weiten Ausschreibung im offenen Verfahren zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
01.09.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).