AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 10:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7d191db3-3b98-4788-a48e-cb2f08a4edbc/

Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald, Kernsanierung Gebäude A + C - Objektplanung Gebäude

Notice-ID: 7d191db3-3b98-4788-a48e-cb2f08a4edbc · Procedure-ID: 490017c7-2376-4a1f-9dde-f50b853e29a4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald, Schleusingen
Veröffentlicht
25.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die „Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald“ (RZTW) ist als Dienstleister für Menschen mit Behinderungen auf dem Gebiet der beruflichen und sozialen Rehabilitation und Integration tätig. Nach bereits erfolgten Sanierungsmaßnahmen an den Bauteilen C bis F ist aktuell in Verbindung mit der Sicherung und Erweiterung des Leistungsangebotes eine weiterführende Sanierung insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes erforderlich. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die hierzu erforderlichen Planungsleistungen für Gebäude gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33- 37, LP 4 - 8 in stufenweiser Beauftragung. Zunächst wird nur die Stufe 1 (LP 4) beauftragt.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).