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Oberstraße in Bad Neuenahr-Ahrweiler (6297), Kanal- und Straßenbau/-sanierung - Planungsleistung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerk gemäß HOAI
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH · Bad Neuenahr-Ahrweiler · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenOberstraße in Bad Neuenahr-Ahrweiler (6297), Kanal- und Straßenbau/-sanierung - Planungsleistung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerk gemäß HOAI🏆 Ingenieurbüro Scheuch GmbH · Prüm
- Ingenieurbüro Scheuch GmbH · Prüm
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der Straßenkörper und die Kanäle in der Obertraße wurden bei der Flutkatastrophe am 14./15.07.2021 stark beschädigt und müssen wiederhergestellt werden. Die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH (AuEG) wurde von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mit der Beseitigung der flutbedingten Schäden am Kanal, an den Kanalhausanschlüssen sowie am Straßenoberbau in der Oberstraße beauftragt. Die AuEG übernimmt die Bauherrschaft für dieses Projekt im Auftrag der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und schreibt mit dieser Ausschreibung die Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke aus. Das Planungsgebiet liegt im Ortsteil Bad Neuenahr der Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler in Rheinland-Pfalz, südlich der Ahr.
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📅 Laufzeit endet am 01.05.2034
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot 60 %Preis
Maßgeblich für die Angebotswertung ist der vom Bieter im Leistungsverzeichnis angegebene Gesamtpreis (Gesamtsumme, Brutto gemäß Leistungsverzeichnis).Anschließend wird der so Preis mithilfe der nachfolgenden Formel in Punkte umgerechnet: Punkte_Preis=(Preis des günstigsten Angebots)/(Preis des Angebots des Bieters) × 600 Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält nach dieser Formel die Höchstpunktzahl von 600 Punkten. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält also dabei beim Zuschlagskriterium Preis 600 Wertungspunkte. Die Preise der übrigen Bieter werden sodann nach der benannten Formel in Relation zum günstigsten vorliegenden Wertungspreis gesetzt und erhalten dementsprechend weniger Punkte.
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Umsetzungskonzept 20 %Qualität
Die Bieter haben ein Umsetzungskonzept zu erstellen und mit ihrem Angebot einzureichen (selbst zu erstellende Unterlage). Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Personalkonzept 20 %Qualität
Die Bieter haben ein Personalkonzept zu erstellen und mit ihrem Angebot einzureichen (selbst zu erstellende Unterlage). Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 38 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro Scheuch GmbHZuschlagswert 235.157 €2 Veröffentlichungen
- 09.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 29.04.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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